Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die zeitlich begrenzte Überlassung der Software „FWApp“ als Software-as-a-Service (SaaS) sowie damit verbundener Support- und Wartungsleistungen, die MissionBuddies GmbH, Brückengasse 1b, 78462 Konstanz (nachfolgend „MissionBuddies“ oder „Lizenzgeber“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Lizenznehmer“) schließt.
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, insbesondere Kommunen, Landkreisen, Feuerwehren und sonstigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, MissionBuddies stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
- Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweils vereinbarten individuellen Vertragsunterlagen (Angebot, Software-Mietvertrag). Im Falle von Widersprüchen gehen individuelle Vertragsunterlagen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Lizenzumfang
2.1 Vertragsgegenstand
- MissionBuddies überlässt dem Lizenznehmer die Software FWApp während der Vertragslaufzeit zur Nutzung auf den vom Lizenznehmer eingesetzten Endgeräten (lokale Anwendung). Die Software synchronisiert Daten über eine cloudbasierte Backend-Infrastruktur (IONOS SE), die von MissionBuddies betrieben wird. Die Nutzung der Kernfunktionen der Software ist auch ohne aktive Internetverbindung möglich; für die Datensynchronisation zwischen mehreren Endgeräten ist eine Internetverbindung erforderlich. Es wird kein Eigentum an der Software übertragen; es erfolgt weder eine Installation auf eigenen Servern des Lizenznehmers noch eine Übergabe von Quellcode oder ausführbaren Dateien zum Selbstbetrieb.
- Die konkret gebuchten Leistungen (Lizenzpaket, Modulumfang, Laufzeit, Entgelt) ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Software-Mietvertrag.
2.2 Lizenzpakete und Lizenzmodell
- Die Software FWApp wird in den nachfolgend beschriebenen Paket- und Lizenzmodellen angeboten. Der Lizenznehmer erwirbt das im individuellen Vertrag bezeichnete Paket.
- Paket Standard: Nutzung der FWApp-Kernfunktionen auf einer vertraglich festgelegten Anzahl von Endgeräten.
- Paket Premium: Nutzung der FWApp-Kernfunktionen mit Premium-Service
- Paket Unlimited: Nutzung der FWApp-Kernfunktionen auf einer unbegrenzten Anzahl von Endgeräten inklusive aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbaren Standardmodule.
- Zusätzliche Module: Einzelne Funktionsbereiche können als optionale Module hinzugebucht werden. Verfügbare Module und deren Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
- Verbundangebote: Für Wehrverbünde, Landkreise und übergeordnete Organisationseinheiten können Sonderkonditionen individuell vereinbart werden.
- Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Software im eigenen dienstlichen Betrieb des Lizenznehmers. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der Software an Dritte ist unzulässig.
- Die Nutzung der Software ist auf vom Lizenznehmer autorisierte Endgeräte und Nutzer beschränkt. Eine Nutzung auf privaten Endgeräten ist ausgeschlossen, sofern der Lizenznehmer nicht im Einzelfall ausdrücklich eine gleichwertig abgesicherte Nutzung freigibt und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen selbst verantwortet und dokumentiert.
2.3 Geistiges Eigentum
- Alle Rechte an der Software FWApp, einschließlich aller Urheberrechte, Markenrechte und sonstiger Schutzrechte, verbleiben ausschließlich bei MissionBuddies. Der Lizenznehmer erhält lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht.
- Dekompilierung, Reverse Engineering, Disassemblierung oder sonstige Versuche, Quellcode der Software zu erlangen, sind untersagt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
§ 3 Leistungen von MissionBuddies
3.1 Bereitstellung
- MissionBuddies stellt die Software FWApp während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Die Bereitstellung umfasst den Betrieb der erforderlichen serverseitigen Infrastruktur über den Unterauftragnehmer IONOS SE (Deutschland).
- MissionBuddies ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Netzanbindung oder Internetverbindung auf Seiten des Lizenznehmers sicherzustellen. Die Verfügbarkeit der Software setzt eine funktionsfähige Internetverbindung auf Seiten des Lizenznehmers voraus.
3.2 Updates und Weiterentwicklung
- MissionBuddies stellt dem Lizenznehmer im Rahmen des vereinbarten Lizenzpakets regelmäßige Updates und Fehlerbehebungen (Patches) kostenfrei zur Verfügung. Updates werden über die Software-eigene Updatefunktion eingespielt; der Lizenznehmer wird über veröffentlichte Updates durch eine In-App-Benachrichtigung informiert. Änderungen können im Changelog der Software eingesehen werden.
- MissionBuddies behält sich vor, die Software funktional zu erweitern, anzupassen oder einzelne Funktionen zu ändern, soweit dies aus technischen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche funktionale Rückschritte, die den Kernanwendungsfall des Lizenznehmers beeinträchtigen, werden mit angemessener Vorlaufzeit ankündigt.
- Anspruch auf die Entwicklung spezifischer neuer Funktionen oder auf Individualanpassungen besteht im Rahmen des Standardlizenzvertrags nicht. Solche Leistungen können gesondert vereinbart werden.
3.3 Wartung und geplante Auszeiten
- MissionBuddies führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch. Geplante Wartungsfenster werden dem Lizenznehmer, soweit möglich, mindestens 24 Stunden im Voraus über die Software oder per E-Mail angekündigt. Geplante Wartungsfenster gelten nicht als Verfügbarkeitsausfall.
- Notfallwartungen, die zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Behebung kritischer Fehler erforderlich sind, können ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
3.4 Support
- MissionBuddies stellt dem Lizenznehmer Support per E-Mail an die im individuellen Vertrag bezeichnete Supportadresse zur Verfügung. Der Support ist während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg) erreichbar.
- MissionBuddies strebt folgende Reaktionszeiten an, ohne dass ein Rechtsanspruch auf deren Einhaltung besteht: Kritische Fehler (Software vollständig nicht nutzbar): Rückmeldung innerhalb von 1 Geschäftstag. Sonstige Fehler und Anfragen: Rückmeldung innerhalb von 3 Geschäftstagen.
- Supportleistungen umfassen die Unterstützung bei der Nutzung der Software sowie die Behebung von Softwarefehlern. Nicht umfasst sind: Schulungen, Datenmigrationen, Konfigurationsarbeiten auf Kundensystemen sowie Individualentwicklungen. Diese können gesondert beauftragt werden.
§ 3a Sicherheitsrelevante Unterstützungsfunktionen, insbesondere Atemschutzüberwachung
3a.1 Zweckbestimmung
- Funktionen der FWApp zur digitalen Unterstützung der Atemschutzüberwachung dienen ausschließlich der ergänzenden Dokumentation, Erinnerung, Organisation und Anzeige von Informationen im Rahmen der Atemschutzüberwachung. Sie ersetzen weder die nach den einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften, insbesondere FwDV 7, vorgeschriebene personelle Atemschutzüberwachung noch die Einsatzleitung, Funkkommunikation, Rückfallebenen, Einsatzgrundsätze oder sonstigen organisatorischen Pflichten des Lizenznehmers.
- Die FWApp ist insbesondere kein ausfallsicheres, zertifiziertes oder allein verwendbares Sicherheitssystem, keine lebensrettende technische Schutzeinrichtung im Sinne des Produktsicherheitsrechts und kein Ersatz für die eigenverantwortliche Lagebeurteilung, Kontrolle und Entscheidung der zuständigen Einsatz- und Führungskräfte.
3a.2 Betreiber- und Organisationsverantwortung
- Der Lizenznehmer bleibt für die ordnungsgemäße Organisation, Durchführung und Überwachung von Atemschutzeinsätzen verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass
- die Atemschutzüberwachung nur durch hierfür geeignete, ausgebildete und in die Bedienung der FWApp eingewiesene Personen erfolgt;
- die jeweils geltenden Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Dienstanweisungen, Einsatzgrundsätze und örtlichen Verfahrensanweisungen unabhängig von der Nutzung der FWApp eingehalten werden;
- jederzeit eine geeignete, von der FWApp unabhängige Rückfallebene für die Atemschutzüberwachung verfügbar ist, insbesondere Funkkommunikation, manuelle Zeit-, Druck- und Lagekontrolle sowie eine geeignete Dokumentation;
- bei Ausfall, Fehlfunktion, Datenverlust, verzögerter Anzeige, ausbleibendem Alarm, unklarer Datenlage oder sonstigen Zweifeln an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der in der FWApp angezeigten Informationen unverzüglich auf eine von der FWApp unabhängige Überwachung und Dokumentation umgestellt wird;
- automatische Alarme, Erinnerungen, Statusanzeigen und Benachrichtigungen der FWApp nicht ungepüft als alleinige Entscheidungsgrundlage verwendet werden, sondern durch den Bediener aktiv überwacht und plausibilisiert werden;
- die eingesetzten Endgeräte, Betriebssysteme, Energieversorgung, Lautstärke- und Benachrichtigungseinstellungen, Netzwerkverbindungen und sonstigen technischen Einsatzvoraussetzungen vor und während des Einsatzes in eigener Verantwortung geprüft und aufrechterhalten werden.
3a.3 Grenzen der Software
- Der Lizenznehmer erkennt an, dass Software, mobile Endgeräte, Betriebssysteme, Netzwerke, Benachrichtigungsdienste und lokale Geräteeinstellungen technischen Störungen, Verzögerungen, Fehlbedienungen, Energieausfällen, Anzeigeproblemen oder Datenkonflikten unterliegen können. Die FWApp darf deshalb nicht so eingesetzt werden, dass der Ausfall oder die Fehlfunktion der Software ohne unabhängige Rückfallebene unmittelbar zu einer Gefährdung von Leben, Körper oder Gesundheit führen kann.
3a.4 Hinweispflicht
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Personen, die sicherheitsrelevante Unterstützungsfunktionen der FWApp bedienen oder deren Ergebnisse verwenden, vor der Nutzung über die Zweckbestimmung, die Grenzen der Software, die Rückfallerfordernisse und die Betreiberpflichten nach dieser Ziffer zu informieren und dies zu dokumentieren.
§ 4 Verfügbarkeit
- MissionBuddies strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel an. Diese Verfügbarkeitszusage ist kein Gegenstand einer eigenständigen Garantie im Sinne des § 443 BGB und begründet keinen Schadensersatzanspruch außerhalb der Haftungsregelungen in § 9 dieser AGB.
- Nicht als Ausfall im Sinne dieser Ziffer gelten: geplante Wartungsfenster gemäß § 3.3, Ausfälle, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von MissionBuddies beruhen (insbesondere Ausfälle der Internetzugangsinfrastruktur des Lizenznehmers, Ausfälle von Rechenzentrumsdienstleistern (insbesondere IONOS SE) oder sonstiger Drittinfrastruktur, soweit MissionBuddies die Auswahl und Überwachung dieser Dienstleister mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat, Ausfälle externer Drittdienste wie Kartendienste), höhere Gewalt sowie Umstände, die dem Lizenznehmer zuzurechnen sind.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite, Reaktionszeit oder Latenz der Software wird nicht geschuldet.
§ 5 Pflichten des Lizenznehmers
- Der Lizenznehmer benennt gegenüber MissionBuddies einen technischen Ansprechpartner, der für Fragen zur Nutzung der Software und zur Koordination von Supportanfragen zuständig ist.
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Zugangsdaten zur Software vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zur Software erhalten.
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Fehler und Störungen der Software unverzüglich und mit einer für die Fehlerdiagnose ausreichenden Beschreibung an MissionBuddies zu melden.
- Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl, sichere Konfiguration und Verwaltung der zur Nutzung der Software eingesetzten Endgeräte. MissionBuddies stellt keine Mobile-Device-Management-Lösung (MDM) bereit.
- Der Lizenznehmer trägt als datenschutzrechtlich Verantwortlicher die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der über die Software verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Auftragsverarbeitung wird in einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geregelt, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software ausschließlich für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Jede missbräuchliche Nutzung, insbesondere übermäßige Systemlasten, automatisierte Massenabfragen ohne vorherige Abstimmung sowie jede Nutzung, die die Infrastruktur von MissionBuddies oder Dritter schädigt, ist untersagt.
- Für sicherheitsrelevante Einsatzbereiche, insbesondere die Atemschutzüberwachung gemäß § 3a, ist der Lizenznehmer verpflichtet, eigene organisatorische Verfahren, Schulungsnachweise, Zuständigkeitsregelungen und Rückfallebenen vorzuhalten und zu dokumentieren. Die Nutzung der FWApp entbindet den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung einschlägiger Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Einsatzgrundsätze.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit dem im individuellen Vertrag bezeichneten Datum und wird für die vereinbarte Laufzeit (regelmäßig ein Jahr) geschlossen.
- Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei schriftlich bis spätestens drei (3) Monate vor Laufzeitende gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten von MissionBuddies liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer mit einer fälligen Zahlung in Höhe von mindestens einer Jahresmiete in Verzug ist und den Rückstand trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht ausgleicht, oder wenn der Lizenznehmer die Software missbräuchlich nutzt und den Missbrauch trotz Abmahnung fortsetzt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Lizenznehmers liegt insbesondere vor bei einer wesentlichen dauerhaften Verschlechterung der Softwarequalität, die nicht innerhalb angemessener Frist behoben wird, sowie bei einer Preiserhöhung gemäß § 7.3 dieser AGB, sofern der Lizenznehmer das dort vorgesehene Sonderkündigungsrecht ausübt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
- Der Lizenznehmer hat die Daten vor Vertragsende oder unverzüglich nach Beendigung zu sichern. Nach Ablauf der in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelten Fristen werden die Daten gelöscht.
§ 7 Entgelt, Abrechnung und Preisanpassung
7.1 Entgelt und Fälligkeit
- Das Entgelt richtet sich nach dem im individuellen Vertrag vereinbarten Betrag. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das Entgelt für die Jahreslizenz ist im Voraus zu entrichten und wird mit Zugang der Rechnung fällig. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen.
- Im Falle des Zahlungsverzugs ist MissionBuddies berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist den Zugang zur Software zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Die Sperrung entbindet den Lizenznehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.2 Zusätzliche Module und Änderungen
- Wird während der Vertragslaufzeit die Buchung zusätzlicher Module oder eine Erweiterung der Endgeräteanzahl vereinbart, wird das darauf entfallende Entgelt zeitanteilig für den verbleibenden Vertragszeitraum berechnet und mit der nächsten Rechnung abgerechnet.
7.3 Preisanpassung
- MissionBuddies ist berechtigt, die Preise für laufende Verträge einmal pro Vertragsjahr anzupassen, soweit dies aufgrund gestiegener Betriebs-, Hosting-, Lizenz-, Energie- oder IT-Sicherheitskosten sachlich erforderlich ist. Die Preisanpassung wird dem Lizenznehmer mindestens 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres in Textform mitgeteilt und mit einem Hinweis auf die zugrundeliegenden Kostensteigerungen begründet. Erhöhungen von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahrespreis berechtigen den Lizenznehmer, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Vertragsjahres außerordentlich zu kündigen.
§ 8 Datenschutz
- Im Rahmen der Erbringung der Leistungen verarbeitet MissionBuddies personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung, insbesondere Weisungsgebundenheit, Zwecke, Dauer, eingesetzte Unterauftragnehmer und technische Schutzmaßnahmen, ergeben sich abschließend aus der gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, die Bestandteil des Vertrags ist.
- MissionBuddies setzt bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmer und externe Dienste ein. Einzelheiten, insbesondere zu eingesetzten Unterauftragnehmern, Drittanbietern und anwendbaren Transfermechanismen, ergeben sich aus der AVV und deren Anhängen.
- MissionBuddies weist darauf hin, dass die FWApp zur Darstellung von Kartenfunktionen den externen Dienst Mapbox Inc. (USA) einbindet. Einzelheiten zur datenschutzrechtlichen Einordnung und zu den anwendbaren Garantien für den Datentransfer in die USA ergeben sich aus der AVV. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Nutzer in den nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Datenschutzhinweisen über den Einsatz dieses Dienstes zu informieren.
§ 9 Haftung
9.1 Haftungsmaßstab
- Die Haftung von MissionBuddies für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist nicht beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertraut, haftet MissionBuddies der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.2 Haftungsdeckel
- Die Gesamthaftung von MissionBuddies aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — mit Ausnahme der Fälle des § 9.1 Satz 1 — der Höhe nach begrenzt auf das einfache jährliche Netto-Lizenzentgelt, das der Lizenznehmer im Vertragsjahr, in dem das schadensbegründende Ereignis eingetreten ist, an MissionBuddies gezahlt hat oder zu zahlen gehabt hätte. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei mehreren Schadensfällen kumulativ.
9.3 Haftungsausschlüsse
- MissionBuddies haftet nicht für Schäden, die auf folgenden Umständen beruhen:
- Ausfall, Störung oder eingeschränkte Verfügbarkeit von Drittinfrastruktur, auf die MissionBuddies keinen oder nur eingeschränkten Einfluss hat, insbesondere Ausfälle des Rechenzentrumsbetreibers (IONOS SE), von Internetprovidern, des Stromnetzes oder externer Dienste wie Kartendienste (Mapbox Inc.);
- Fehlerhafte, unvollständige oder missbräuchliche Dateneingabe oder -nutzung durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer;
- Vom Lizenznehmer vorgenommene Änderungen an der Software oder ihrer Konfiguration ohne Zustimmung von MissionBuddies;
- Nutzung der Software entgegen den vertraglichen Bestimmungen oder entgegen ausdrücklicher Hinweise von MissionBuddies;
- Datenverlust: MissionBuddies führt auf Infrastrukturebene regelmäßige Datensicherungen durch, wie in den technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anhang 3 der AVV) beschrieben. MissionBuddies haftet nicht für Datenverluste, die auf fehlerhafter Bedienung, unbefugtem Zugriff oder sonstigen dem Lizenznehmer zuzurechnenden Umständen beruhen, sowie nicht für den Verlust von Daten, die ausschließlich auf lokalen Endgeräten des Lizenznehmers gespeichert waren und nicht mit der Cloud-Infrastruktur synchronisiert wurden;
- Höhere Gewalt, einschließlich Pandemien, Cyberangriffe auf Drittinfrastruktur, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Mangelfolgeschäden ist — außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit — ausgeschlossen.
- MissionBuddies übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software den individuellen Anforderungen, Gesetzen oder Vorschriften entspricht, denen der Lizenznehmer in seiner spezifischen Verwendung unterliegt, soweit MissionBuddies über diese Anforderungen nicht ausdrücklich informiert wurde und diese nicht ausdrücklich Teil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.
- MissionBuddies haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass sicherheitsrelevante Unterstützungsfunktionen der FWApp entgegen § 3a als alleinige Überwachungs-, Entscheidungs- oder Sicherheitseinrichtung eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge ausbleibender, verspäteter oder nicht wahrgenommener Alarme, Erinnerungen, Statusanzeigen oder Benachrichtigungen, soweit der Schaden durch eine ordnungsgemäße unabhängige Rückfallebene, aktive Bedienerkontrolle oder Einhaltung der einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften vermeidbar gewesen wäre. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit MissionBuddies den Schaden durch eigenes Verschulden verursacht hat.
9.4 Freistellung
- Der Lizenznehmer stellt MissionBuddies von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer missbräuchlichen oder vertragswidrigen Nutzung der Software durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer entstehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften, die auf pflichtwidrigem Verhalten des Lizenznehmers als Verantwortlichem beruhen.
- Der Lizenznehmer stellt MissionBuddies ferner von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Lizenznehmer oder seine Nutzer sicherheitsrelevante Unterstützungsfunktionen entgegen § 3a einsetzen oder die dort geregelten Betreiber-, Schulungs-, Kontroll- oder Rückfallpflichten verletzen. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von MissionBuddies beruht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MissionBuddies.
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung nach Art. 82 DSGVO im Verhältnis zu betroffenen Personen bleiben unberührt.
§ 10 Mängelhaftung
- MissionBuddies schuldet die Bereitstellung der Software in einem für den vertragsgemäßen Einsatz geeigneten Zustand. Unwesentliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang begründen keine Mängelansprüche.
- Bei Mängeln der Software ist MissionBuddies zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. MissionBuddies erhält mindestens zwei Nachbesserungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist, bevor weitergehende Rechte des Lizenznehmers entstehen. Nachbesserung kann insbesondere durch Bereitstellung eines Updates, eines Patches oder einer Umgehungslösung erfolgen.
- Gegenüber Unternehmern und Behörden verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Kenntnis des Mangels, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
- Keine Mängelansprüche bestehen bei Beeinträchtigungen, die auf folgenden Umständen beruhen: Fehlerhafte Nutzung, ungeeignete Endgeräte oder Betriebssystemversionen, die nicht den Mindestanforderungen der Software entsprechen, sowie auf vom Lizenznehmer vorgenommene Eingriffe.
§ 11 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
- Als vertraulich gelten insbesondere: Preisinformationen, Produktroadmaps, technische Konzepte der Software, Kundendaten sowie der Inhalt dieser AGB und der individuellen Vertragsunterlagen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich sind.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und für drei Jahre nach dessen Beendigung.
§ 12 Änderungen der AGB
- MissionBuddies ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse zu ändern. Änderungen werden dem Lizenznehmer mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
- Der Lizenznehmer gilt als mit der Änderung einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. MissionBuddies wird den Lizenznehmer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen des Schweigens hinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht beiden Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung zum nächstmöglichen Termin zu.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von MissionBuddies (Konstanz). MissionBuddies behält sich das Recht vor, den Lizenznehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts richtet sich die Rechtsbeziehung ergänzend nach den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- MissionBuddies ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.